Aktuelles

Liebe Schüler und Schülerinnen, Liebe Eltern, Liebe Lehrkräfte, 

Seit dem ersten Lockdown im März gab es bei uns in der Musikschule nicht eine einzige Corona-Meldung im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit. Sicherlich gab es Meldungen von rechts und von links, dass hier und dort in Schulklassen einzelne Corona-Fälle aufgetreten sind, in unseren Standorten bisher nicht. Ich nehme dies zum Anlass mich bei allen für die Einhaltung der Regeln zu bedanken.
Ab morgen, den 02.11.20, sind wir dennoch per Anordnung geschlossen. Dieses mal mit deutlichem Unverständnis wegen unserer „Null“ Fälle. 
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Der Bundesverband der Freien Musikschulen fordert die Gleichbehandlung von Bildungseinrichtungen in Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

„Lockdown light“ führt zu Musikschulschließungen in NRW, Hessen und Sachsen. Mit großem Unverständnis haben wir die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass Musikschulen in NRW, Hessen und Sachsen im November schließen müssen. In der Bundesregierung wurde ein „Lockdown light“ beschlossen, der eigentlich Kitas, Schulen und weitere Bildungsangebote offen halten sollte.

Nach unserem Verständnis sind Musikschulen Bildungseinrichtungen, was uns sogar von Amtswegen für die Befreiung von der USt bescheinigt wird. Wie kann es dann sein, dass in den neuen Erlassen die Musikschulen als Freizeitangebote dargestellt werden. Volkshochschulen und private Musikdozenten*innen dürfen jedoch Ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Die Musikschulen haben viel in Hygienemaßnahmen investiert und Abstände können eingehalten werden. Der Instrumentalunterricht, der häufig im Einzelunterricht stattfindet, ist somit kein hohes Risiko und wird die Infektionszahlen somit auch nicht weiter in die Höhe treiben.Diese Ungleichbehandlung muss schnellstmöglich beendet werden.

Der bdfm fordert daher die Musikschulen in den drei Bundesländern wieder zu öffnen, um den Schülern*innen die Instrumental- und Vokalausbildung wieder zu ermöglichen.

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Tatsächlich kommt es nun lediglich darauf an wann der Gerichtsprozess stattfindet. Es gibt mehrere Aspekte die hier für Ungleichheit sorgen. Es ist damit zu rechnen, dass nicht der gesamte November geschlossen sein wird. 
Dennoch gilt zunächst: Online-Unterricht, Heimunterricht oder Ersatz-Terminfindung in den Osterferien und Sommerferien 2021. Wie zuletzt: Jeder bekommt was er bezahlt.
 
Bleibt gesund! 
 
Das Team der Musikschule Vierklang
Sehr geehrte Kunden, 
Nachfolgend meine Stellungnahme und Entscheidung hinsichtlich des Corona-Virus. Ja, auch wir schließen die Musikschule bis einschließlich der Osterferien (Hintergründe weiter unten siehe 3.3 und 4 ). 
Diese Entscheidung treffe ich aufgrund der Frage:Warum das Risiko erhöhen, wenn es eine Alternative gibt, Sie, die Kunden und die Lehrkräfte zu schützen?
1) Unser Vorgehen
2) Warum eine Kündigung jetzt keinen Sinn ergibt
3) Informationen vom BdfM (Bund deutscher freier Musikschulen)
4) Bezugnahme auf behördliche Mitteilungen und Entscheidungsgrundlage
Zu 1) Unser Vorgehen: 
A) Der Unterricht der nachfolgenden drei Wochen vom 16.03.2020 bis einschließlich Samstag 04.04.2020 wird auf die nachfolgenden Ferien aufgeteilt. 

Woche 1 wird in die Sommerferien gelegt
Woche 2 wird in die Herbstferien gelegt und
Woche 3 wird in die Winterferien gelegt 
Optional Woche 4 in den Osterferien 2021
 
Was hier gewährleistet sein muss ist, dass alle genau „Das“ bekommen was sie sonst regulär bekommen.

- Die Lehrkräfte um mit dem Honorar die Miete zahlen zu können. 
- Sie als Kunden die Unterrichtsstunden.  
- Vermieter ihre Miet-Einnahmen. 
- Und so weiter und so weiter. 
B) In Absprache mit Ihren Lehrkräften ist ein Unterricht via Skype möglich. Wenn Sie technisch nicht wissen wie dies umzusetzen ist, melden Sie sich bitte gerne bei ihren Lehrkräften um dies einzurichten. Lehrkräfte die nicht wissen wie dies umsetzbar ist, melden sich direkt bei mir. Ich stehe helfend zur Seite. 
Warum Skype?
Es geht hier primär darum die wichtige Regelmäßigkeit des Lernens aufrecht zu erhalten und vor allem den Kindern zumindest eine Aktivität zu ermöglichen in dieser extremen, zwanghaften, schulfreien Zeit.
Ausgehend von einem wöchentlichen Unterricht entfallen 3 Stunden. Bei zweiwöchigem Unterricht entfallen 1,5 Stunden. 
Zu 2) Warum eine Kündigung jetzt keinen Sinn ergibt
In Punkt 1) hatte ich bereits erwähnt, dass alle genau „Das“ bekommen sollten was sie sonst regulär bekommen. Diesen Punkt möchte ich ausführen und Ihnen das Szenario darstellen. 
Sie kündigen -> Die Musikschule und die Lehrkräfte verlieren ihre Überlebensquelle -> Musikschule und Lehrkräfte können ihre Miete nicht weiter zahlen -> Vermieter bekommen ihre Miete nicht mehr und können Grundsteuer, Instandhaltung und Betriebskosten sowie Zins und Tilgung nicht mehr leisten -> alle haben weniger Einnahmen und zahlen dementsprechend weniger Steuern -> Von den Steuern werden die Rettungspakete die der Bund schnürt letztlich gezahlt werden -> Inwieweit die Steuerlast sich dementsprechend in Zukunft erhöhen wird und somit Ihr Einkommen mindert ist selbstverständlich noch unklar. Lange Rede kurzer Sinn: Wir alle werden für die aktuelle Situation aufkommen müssen. Daher hoffe ich, dass Sie mit uns gemeinsam diese schwere Zeit durchstehen werden auf eine Art und Weise in der Zusammenhalt an erster Stelle steht. 
Wie oben in Punkt 1) beschrieben entfallen bei uns keinerlei Stunden. Eine Kündigung aufgrund des Virus löst lediglich eine lange Kette an Angst und Bürokratie aus. Letztlich werden wir, wie gesagt, alle für die Situation aufkommen müssen. Es kann sich niemand der Situation entziehen, da es sich hier um eine Pandemie handelt. 
Zu 3) Informationen vom Bund deutscher freier Musikschulen
3.1) Schließung der Musikschule ohne behördliche Anordnung.

Wenn eine Musikschule ohne behördliche Anordnung geschlossen wird, gibt es keine Entschädigung seitens der Behörden.

3.2) Schließung der Musikschule auf behördliche Anordnung

Gesundheitsämter können zur Eindämmung von Epidemien und gefährlicher Krankheiten Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und potenziell Infizierte unter Quarantäne stellen. Wird eine Musikschule wegen des Coronavirus auf behördliche Anordnung (gem. §28 lfSG) geschlossen, muss angestellten Mitarbeitern im Regelfall das Gehalt weitergezahlt werden.

Eine Lohnfortzahlung erhält in dieser Zeit nur, wer akut erkrankt und daher arbeitsunfähig ist. Mitarbeiter die unter Quarantäne gestellt werden, aber nicht arbeitsunfähig sind, erhalten ebenfalls nach dem Gesetz (IfSG) eine Vergütung in Höhe Ihres Nettoarbeitsentgeltes für die ersten sechs Wochen. Diese zahlt der Arbeitgeber aus, bekommt sie aber von der zuständigen Behörde, in der Regel ist dies das zuständige Gesundheitsamt, erstattet. Sollte die Quarantäne länger als sechs Wochen dauern, erhält der Arbeitnehmer die Entschädigung direkt von der zuständigen Behörde, allerdings nur noch in der Höhe des Krankentagegeldes. Die Versicherungspflicht besteht weiter, die jeweiligen Beiträge übernimmt dann das jeweilige Bundesland.

Auch Honorarkräfte können bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Entschädigung stellen, damit sie im Falle einer angeordneten Schulschließung oder Quarantäne nicht ohne Einkommen dastehen. Selbstständige erhalten für die Dauer des Arbeitsausfalls eine Entschädigung, die sich anteilsmäßig an der Höhe des letzten Jahreseinkommens bemisst. Ein Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem die Arbeit wieder aufgenommen wurde.

3.3) Nun zur aktuellen Situation:

In fast allen Bundesländern wurden Kitas und allgemeinbildende Schulen geschlossen. Die Schließung von allgemeinbildenden Schulen und Kitas hat den Sinn, große Menschengruppen zu vermeiden. Wie uns auf Anfrage bei Behörden mitgeteilt wurde, trifft diese Regelung nicht automatisch den Unterricht an einer freien Musikschule, da in den Musikschulen der Instrumentalunterricht häufig im Einzel- oder Kleingruppenunterricht stattfindet. Hier ist das Ansteckungsrisiko hier wesentlich geringer. Beispielsweise hat ein Lehrer an einer Regelschule täglich mehr als 100 Kontakte. Ein Instrumentallehrer hingegen hat in der Regel nicht mehr als 10-15 Kontakte. Ob Ihre Schule von der Anordnung der Schließung allgemeinbildender Schulen betroffen ist, entnehmen sie bitte dem aktuellen Amtsblatt Ihrer Kommune. in der Regel kann Ihnen auch da örtliche Gesundheitsamt Auskunft geben.

4) Bezugnahme auf behördliche Mitteilungen und Entscheidungsgrundlage
Keinem von uns ist geholfen, wenn der Bund, bzw die Behörden äußern, dass ein Fortführen von Instrumentalunterricht durchaus vertretbar sei. Es wird davon gesprochen, dass wir als Instrumentallehrer pro Tag lediglich 10-15 Kontakte mit Menschen haben. Dabei wird immer wieder betont, dass dies unbedenklich sei wenn sich jeder an die Hygiene-Regeln hält. Nach meiner Auffassung ist es unrealistisch zu glauben, dass sich ein „Jeder“ daran hält. Es ist meines Erachtens davon auszugehen, dass auf der ein oder anderen Fläche und vor allem auf den Griffen der Eingangstüren früher oder später das Virus „verteilt“ wird. Eine US-Studie besagt, dass der Virus 3 Tage lang auf Oberflächen überlebt. Eine deutsche Studie geht von einer Überlebensdauer von 9 Tagen aus. Im Schnitt der Studien demnach 6 Tage. So sprechen wir also nicht mehr von 10-15 Kontakten sondern von 325 Kontakten.
Hier mein Beispiel:  
An 5 Tagen haben 5 Lehrkräfte in der Saalburgstraße 8 Schüler pro Tag die von 5 weiteren Personen gebracht oder abgeholt werden.
5 multipliziert mit 5 multipliziert mit 13 = 325 Kontakte pro Woche. 
So komme ich zurück zu meiner ursprünglichen Frage: Warum das Risiko erhöhen, wenn es eine Alternative gibt, Sie, die Kunden und die Lehrkräfte zu schützen?
Ich hoffe wir werden alle zusammenhalten und diese Zeit gemeinsam durchstehen. Selbstverständlich stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.
Ab Montag, den 16.03.2020 haben wir also bis auf weiteres ebenfalls geschlossen. Bitte setzen Sie sich mit den Instrumentallehrern in Verbindung um über die Möglichkeit eines Skype-Unterrichtes zu sprechen. An alle Lehrkräfte: Wer Hilfe braucht bei der Einrichtung möge mich gerne kontaktieren. 
Beste Grüße
Vierklang Musikschule